EU261: ATM-Entscheidungen sind nicht automatisch außergewöhnliche Umstände
Bereits 2023 hat sich Claudia Bischof in Air & Space Law mit der Frage beschäftigt, ob Entscheidungen des Air Traffic Managements – insbesondere Slotverschiebungen – bereits für sich genommen als außergewöhnliche Umstände im Sinne von Art. 5 Abs. 3 der Fluggastrechte-Verordnung gelten können. Am 10. September 2026 hat Generalanwalt Norkus nun seine Schlussanträge in der […]