Roboter am Flughafen

EASA NPA 2025-07: Wer jetzt nicht mitredet, wird später reguliert

Noch bis zum 10. Februar 2026 können Unternehmen mitbestimmen, wie künstliche Intelligenz in der europäischen Luftfahrt reguliert wird. Mit dem NPA 2025-07 hat die EASA am 10. November 2025 erstmals detaillierte Trustworthiness-Anforderungen zur öffentlichen Konsultation gestellt – ein Dokument, das Airlines, Flugzeughersteller und Drohnenbetreiber unmittelbar betrifft, und mittelbar auch deren IT-Zulieferer, sobald deren Systeme in zertifizierungspflichtige Anwendungen einfließen.

Der Rulemaking Task RMT.0742

Das NPA 2025-07 ist Teil des laufenden Rulemaking Task RMT.0742, mit dem die EASA einen kohärenten Rahmen für den sicheren Einsatz von KI in der Luftfahrt schaffen will. Die Terms of Reference wurden bereits 2024 verabschiedet, die Rulemaking Group hat im September 2024 ihre Arbeit aufgenommen. Das jetzt veröffentlichte NPA bildet den ersten, generischen Baustein dieses Rahmens.

Ein zweites NPA soll 2026 folgen und die branchenspezifischen Anpassungen für einzelne Luftfahrtdomänen nachliefern – also etwa konkrete Vorgaben für Drohnen (UAS), Air Traffic Management (ATM) und Flughafenbetrieb (Aerodromes). Diese Zweistufigkeit ist beabsichtigt: Erst der allgemeine Rahmen, dann die sektorale Feinsteuerung.

Was das NPA inhaltlich regelt

Im Kern übersetzt das NPA 2025-07 die Trustworthiness-Anforderungen aus Kapitel III des EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) in luftfahrtspezifische Spezifikationen und Acceptable Means of Compliance (AMC). Es adressiert dabei zwei Kategorien von KI-Systemen, die in der Luftfahrt zunehmend relevant werden.

Level-1-Systeme unterstützen den Menschen rein kognitiv, etwa durch Informationsaufbereitung, Mustererkennung oder Entscheidungsvorbereitung. Der Mensch bleibt in der Verantwortung, das System liefert Zuarbeit. Level-2-Systeme gehen weiter: Sie treten in echte Aufgabenverteilung mit Piloten oder Fluglotsen ein, übernehmen also Teilfunktionen aktiv. Die Anforderungen an Erklärbarkeit, Nachvollziehbarkeit und Human-Factors-Assessment steigen entsprechend.

Das NPA deckt vorerst datengetriebene KI-Systeme ab, also überwachtes und unüberwachtes maschinelles Lernen. Reinforcement Learning, wissensbasierte Systeme und generative KI sollen in späteren Erweiterungen folgen. Die EASA hat den Rahmen bewusst flexibel angelegt, um mit der technologischen Entwicklung Schritt halten zu können.

Warum die EASA und nicht das AI Office?

Ein Punkt, der in der Praxis für Klarheit sorgt: Art. 108 EU AI Act weist der EASA die Marktüberwachung für KI-Systeme zu, die in sicherheitskritischen Luftfahrtanwendungen eingesetzt werden. Anders als bei sonstigen Hochrisiko-KI-Systemen sind hier also nicht die nationalen Marktüberwachungsbehörden oder das europäische AI Office federführend, sondern die Luftfahrtbehörde selbst. Für Unternehmen bedeutet das: Der Ansprechpartner für Compliance-Fragen ist derselbe, der auch für Zertifizierung und Zulassung zuständig ist.

Rechtliche Implikationen für Luftfahrtunternehmen

Luftfahrtunternehmen, Hersteller, Betreiber und ihre IT-Dienstleister sollten frühzeitig prüfen, welche ihrer KI-Anwendungen unter den neuen Rahmen fallen werden. Das NPA verlangt unter anderem Risikobewertungen nach den Vorgaben des EU AI Act, eine lückenlose Dokumentation der eingesetzten KI-Modelle sowie die Integration in bestehende Safety Management Systems (SMS).

Die Sanktionsmechanismen ergeben sich nicht aus dem EASA-Regelwerk selbst, sondern aus dem EU AI Act: Verstöße gegen die Anforderungen an Hochrisiko-KI-Systeme können mit Geldbußen von bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden – je nachdem, welcher Betrag höher ist. Hinzu kommen die Schnittstellen zum Datenschutzrecht (DSGVO) und zur Produkthaftung, die bei KI-gestützten Systemen regelmäßig mitzudenken sind. Interdisziplinäre Audits, die IT-Recht, Datenschutz und Luftfahrtrecht zusammenführen, werden damit zur operativen Notwendigkeit.

Konsultationsfrist läuft

Für Unternehmen, die KI-Anwendungen in der Luftfahrt entwickeln oder einsetzen, eröffnet die laufende Konsultation eine seltene Gelegenheit zur Mitgestaltung. Wer bis zum 10. Februar 2026 substanziierte Kommentare über das EASA Comment Response Tool (CRT) einreicht, kann die finale Regelungsstruktur beeinflussen, noch bevor sie verbindlich wird. Das gilt nicht nur für Hersteller und Airlines, sondern auch für IT-Zulieferer, deren Produkte in zertifizierungspflichtigen Systemen zum Einsatz kommen.

Sprechen Sie uns an, wenn Sie Ihre Position im laufenden Konsultationsverfahren einbringen oder Ihre Organisation auf die kommenden Anforderungen vorbereiten möchten.