Labyrinth

DSGVO-Interessenabwägung: Neue Arbeitshilfe für die Praxis

Die Interessenabwägung nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO gehört zu den anspruchsvollsten Aufgaben im Datenschutzalltag. Wer sich auf das berechtigte Interesse als Rechtsgrundlage stützen möchte, steht regelmäßig vor der Frage, ob er bei der Abwägung die widerstreitenden Interessen hinreichend gründlich vorgegangen ist oder wie er diese Abwägung überhaupt vorzunehmen hat, ohne sich im Labyrinth der Anforderungen zu verlaufen.

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat nun hierzu eine Handreichung veröffentlicht. Der am 6. Januar 2026 veröffentlichte Fragenkatalog umfasst 22 Prüfungsfragen und dient der strukturierten Dokumentation des Abwägungsprozessess. Das ausgefüllte Formular kann gegenüber der Hamburger Aufsichtsbehörde oder anderen Parteien als Nachweis einer vollumfänglichen Interessenabwägung vorgelegt werden.

Der Katalog orientiert sich an den im Oktober 2024 veröffentlichten Leitlinien des Europäischen Datenschutzausschusses zur Verarbeitung personenbezogener Daten auf Grundlage berechtigter Interessen (Guidelines 1/2024). Diese Leitlinien haben die frühere Stellungnahme der Artikel-29-Datenschutzgruppe aus dem Jahr 2014 abgelöst und berücksichtigen insbesondere die zwischenzeitlich ergangene Rechtsprechung des EuGH, etwa in den Verfahren Meta gegen Bundeskartellamt (C-252/21) oder zur niederländischen Tennis-Föderation (C-621/22).

Drei Stufen

Die Struktur folgt der bekannten Drei-Stufen-Prüfung. Im ersten Abschnitt wird das berechtigte Interesse selbst untersucht: Ist es klar formuliert, rechtmäßig und gegenwärtig? Im zweiten Abschnitt geht es um die Erforderlichkeit der Datenverarbeitung im Sinne des Datenminimierungsgrundsatzes. Der dritte und umfangreichste Abschnitt behandelt die eigentliche Interessenabwägung, bei der die Grundrechte und Interessen der betroffenen Personen gegen das Interesse des Verantwortlichen abgewogen werden.

Für die praktische Anwendung enthält jede Prüfungsfrage erläuternde Hinweise und Beispiele. So wird etwa bei der Frage nach der Erforderlichkeit auf mögliche mildere Mittel wie Anonymisierung, Pseudonymisierung oder den Einsatz synthetischer Daten verwiesen. Bei der Interessenabwägung selbst werden neben den Grundrechten der betroffenen Personen auch deren finanzielle, soziale und persönliche Interessen berücksichtigt. Der Katalog fragt zudem nach den vernünftigen Erwartungen der betroffenen Personen, wie sie Erwägungsgrund 47 der DSGVO als Abwägungskriterium nennt.

Viele Unternehmen stützen Verarbeitungstätigkeiten auf berechtigte Interessen, ohne dass eine belastbare Dokumentation der zugrundeliegenden Abwägung existiert. Der Hamburger Katalog bietet hier eine Orientierung. Der Fragenkatalog steht auf der Website des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zum Download bereit.

Wenn Sie Fragen zur Durchführung von Interessenabwägungen haben oder Unterstützung bei der Dokumentation Ihrer Verarbeitungstätigkeiten benötigen, sprechen Sie uns gerne an.