Zoom Zoom

Der ein oder andere wird sich noch erinnern, an „zoom zoom“. Vor etwa zehn Jahren war dies Bestandteil einer Mazda-Werbung. Heute dürfte die sofortige Assoziation ein Videokonferenztool sein. Einer der „rising stars“ des Pandemiejahres 2020, in dem in Nullkommanichts die Arbeit ins Homeoffice und die Kommunikation ins Digitale verlegt wurden.

Kritik an Zoom und anderen außer-europäischen Anbietern von Konferenztools gab es immer wieder. Insbesondere auch Zoom hat sich bemüht, sein Produkt an die europäischen Datenschutzbedürfnisse anzupassen und bietet beispielsweise eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung an.

Die Hamburger Aufsichtsbehörde winkt nun mit der Stopp-Kelle und warnte den Hamburger Senat formal (und pressewirksam) vor dem Einsatz von Zoom:

Die Senatskanzlei – als die für Digitalisierungsfragen in der FHH federführend zuständige Behörde –hat den HmbBfDI zwar frühzeitig über entsprechende Pläne informiert, war in der Folge aber nicht bereit, auf dessen wiederholt vorgetragene Bedenken einzugehen. Auch die Einleitung eines formalen Verfahrens durch Anhörung der Senatskanzlei am 17.6.2021 führte nicht zu einem Umdenken. Es wurden dem HmbBfDI weder innerhalb der gesetzten Frist noch danach Unterlagen vorgelegt oder Argumente mitgeteilt, die eine andere rechtliche Bewertung zuließen. Die formale Warnung nach Art. 58 Abs. 2 lit. a DSGVO ist daher ein folgerichtiger Schritt.

Pressemitteilung der Aufsichtsbehörde vom 16. August 2021

Die Reaktion des Hamburger Senats bleibt abzuwarten. Die Rechtsauffassung der Aufsichtsbehörde teilt er nicht, und prüft folglich, ob er Klage gegen die formale Warnung vor dem Verwaltungsgericht erheben wird.

Ein Sprecher des Senats widerspricht ggenüber der ZEIT der Mitteilung der Behörde. Eine Vielzahl von Fragen sei beantwortet und umfangreiche Unterlagen zur Verfügung gestellt worden.

Ressourcen:
Pressemitteilung der Aufsichtsbehörde vom 16. August 2021.
Bericht in DIE ZEIT vom 16. August 2021.