Vertragsschluss

Grundkurs Vertragsrecht: Kriterien für gute IT-Verträge.

Hauptziel jeder Partei bei Verhandlung eines Vertrages ist die Risikovermeidung. Welche Risiken?

Risiken rechtlicher Natur, zum Beispiel zu vage Beschreibung des Vertragsgegenstands oder zu umfassende Haftung. Risiken in tatsächlicher Hinsicht: zu ambitionierter Zeitplan oder zu viele Subdienstleister, die zu koordinieren sind.

Risiken lassen sich mit Verträgen vermeiden, oder zumindest deutlich verringern. Damit dies in der Praxis auch gelingt, möchte ich Ihnen zwei Tipps geben. Gute Verträge zeichnen sich nämlich nicht nur durch einen unschlagbaren Preis aus, sondern…

Sie sind ordentlich und verständlich.

Ordentlich: Ist der Vertrag mehr ein „Vertragswerk“, besteht also aus mehreren Dokumenten, legen Sie fest, welche Rangfolge diese haben. Alle referenzierten Dokumente (Anlagen) sind beigefügt und exakt bezeichnet (Titel, wenn vorhanden Versionsnummer und -datum).

Verständlich: Vermeiden Sie missverständliche oder interpretierbare Begriffe. Es gibt etwa für (Major oder Minor) Release, Update, Upgrade keine allgemeingültigen Definitionen und die Begriffe werden teilweise synonym gebraucht. Definieren Sie die Begriffe selbst, nutzen Sie, wenn erforderlich oder hilfreich, Beispiele und achten Sie darauf, dass Sie die Begriffe dann auch im Folgenden konsistent verwenden.

Enthalten die Verträge Abkürzungen, sollten diese definiert werden, wenn es sich z.B. nicht um absolut gebräuchliche und sicher verständliche Abkürzungen handelt.

Sie sind konkret.

Hier helfen Ihnen W-Fragen: Wer macht was bis wann und wie? Soll der Kunde beispielsweise bestimmte Informationen bereitstellen, bezeichnen Sie diese Informationen so genau wie möglich. Wenn Sie diese in einem bestimmten Format benötigen, benennen Sie das Format. Wenn ein Zeitpunkt wichtig ist, benennen Sie diesen. Das muss nicht unbedingt ein konkretes Datum sein, es kann eine berechenbare Angabe sein (vierzehn Tage nach Vertragsschluss, einen Monat vor Beginn des zweiten Teilprojekts).

Der beste Vertrag nützt aber nichts, wenn ihn die Parteien nicht leben und die Zusammenarbeit ein paralleles Eigenleben entwickelt. Wenn Sie ein bestimmtes Change-Request-Verfahren vereinbart haben, halten Sie sich das an dieses (oder passen Sie das Verfahren an, wenn Sie merken, dass es nicht praxistauglich ist). Wenn vereinbart ist, dass vor Überschreiten bestimmter Aufwände der Kunde zu informieren ist, halten Sie sich daran.

Liest sich alles ziemlich banal? Ja, vielleicht. Und doch schaffen es viele Verträge nicht, diesen Kriterien gerecht zu werden. Machen Sie es besser!

Sie benötigen hierbei Unterstützung? Melden Sie sich bei mir per Mail bischof@lindbergh.legal oder greifen Sie zum Telefon: 040/357 66 213. Der Erstkontakt ist für Sie stets unverbindlich und kostenfrei.