Digital Services Act: Der große Wurf – oder Ende der Meinungsfreiheit?

Das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten einigten sich am 23. April 2022 über den sogenannten den Digital Services Act („DSA“), einer Verordnung, die zum 1. Januar 2024 in den Mitgliedsstaaten unmittelbar in Kraft treten soll. Sie ist Teil eines Digital-Pakets, welches schon lange diskutiert und die EU-Kommission 2020 vorgeschlagen hat.

Der DSA adressiert Anbieter von Netzwerk-Infrastruktur, wie etwa Internetanbieter oder Domain-Registrierungsdienste, Cloud-Anbieter, große Suchmaschinen, Online-Marktplätze, App-Stores und auch an soziale Medien. Mit ihm werden in der EU also im Wesentlichen Online-Plattformen und Marktplätze reguliert, die Zugang zu Waren und Inhalten ermöglichen. Sie sollen zukünftig Verantwortung tragen für das, was auf ihren Dienst geschieht und für nicht rechtmäßige oder jedenfalls schädliche Inhalte in Haftung genommen werden. Marktplätze sollen Anbieter prüfen, damit weniger gefälschte Produkte gehandelt werden.

Worum es geht

Eine Thematik, die durch den DSA geregelt wird, ist die Moderation von Inhalten auf Social-Media-Plattformen. Bislang mussten Nutzer unter erheblichem Kostenrisiko gegen Moderationsentscheidungen der Plattformen gerichtlich vorgehen. Zukünftig soll ein zweistufigen System greifen: Nachdem es ein internes Beschwerdesystem gegen Moderationsentscheidungen geben muss (1. Stufe), entscheidet eine unabhängige Stelle über die Streitigkeit (2. Stufe).

Ebenfalls reguliert wird das Online-Tracking. Diskutiert wurde zunächst ein vollständiges Verbot personalisierter Onlinewerbung. Nunmehr ist es eingedampft auf ein Verbot in Bezug auf Minderjährige. Deren Daten dürfen nicht mehr zu Werbezwecken ausgewertet werden. Außerdem ist verboten personalisierte Werbung, die auf der Verwendung von sensiblen Daten wie etwa Gesundheitsdaten oder der sexuellen Orientierung beruht.

Die getroffene Einigung muss nun noch formal vom Rat und dem Europäischen Parlament abgesegnet werden. Dies gilt wohl tatsächlich als „Formsache“.

Wie es weiter geht

Derweil wird Kritik an diesem Stück Gesetzeskunst laut. Gut meint sei nicht immer auch gut gemacht. So wird befürchtet, dass die Meinungsfreiheit unterlaufen wird, denn die Regelung verpflichte nicht nur zum Löschen rechtswidriger Inhalte, sondern erlaube auch das Löschen rechtmäßiger Veröffentlichungen. Damit könnten große Plattformen zum Zensoren werden. Ebenfalls thematisiert wird die Kollision der Regelungen mit nationalem Recht, welche national erreichte Standards unterlaufen könne und die Nichtberücksichtigung nationaler Unterschiede.

Es bleibt also spannend.